Die Nachfrage nach Golfkursen und Golfevents ist groß!
Nach vielen Monaten der aufgezwungenen Isolation und der Kontaktbeschränkungen zieht es alle wieder nach draußen. Es gibt einen hohen Nachholbedarf "etwas zu erleben".
Auch wenn der Sommer 2021 uns bisher sehr viel Regen beschert hat, soll jede Sonnenstunde gut ausgenutzt werden. Und natürlich sind Sport und Bewegung an der frischen Luft dafür die beste Option sich selbst und seiner Gesundheit etwas Gutes zu tun.
Uns erreichen oft die gleichen Fragen, da verständlicherweise die Unsicherheit groß ist was man denn jetzt momentan darf und was wieder erlaubt ist.
Daher hier eine kurze Übersicht:
Golf und Events - Eine Übersicht was momentan möglich ist
Stand September 2021
Golf
- Alle Übungsbereiche sind uneingeschränkt geöffnet.
- Die Driving Range, der Kurzplatz und das Adventure Minigolf können innerhalb der regulären Öffnungszeiten ohne Anmeldung besucht werden.
- Golfschläger können bei uns ausgeliehen werden
- Sport im Freien ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Unsere Schnupperkurse, unser Gruppentraining und die individuellen Trainerstunden finden statt.
- Golf wird mit sehr viel Abstand an der frischen Luft ausgeübt und stärkt das Immunsystem.
Wie sind die Corona-Sport-Regeln?
- Seit dem 22.08.2021 wurde die Corona-Verordnung Sport angepasst. Dabei wird sich nicht mehr am Inzidenzwert orientiert. Es erfolgt nun eine Kategorisierung von immunisierten und nicht-immunisierten Personen.
- Immunisierten Personen ist der Zutritt zum Trainings- und Übungsbetrieb im Freien und geschlossenen Räumen ohne Einschränkungen gestattet.
- Für nicht-immunisierte Personen, einschließlich Trainer:innen und Übungsleiter:innen ist der Trainings- bzw. Übungsbetrieb im Freien ohne Vorlage eines Test gestattet.
- Mehr Infos hier: https://www.bwgv.de/nachrichten/artikel-lesen/article/am-samstag-den-2108-wurde-nun-auch-eine-neue-corona-verordnung-sport-fuer-baden-wuerttemberg-veroeff.html
Wie sind die Zutrittsregeln in geschlossenen Räumen?
- Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen einer Sportstätte bedarf es jedoch weiterhin der Vorlage eines negativen Testergebnisses.
- Für kurzfristige Aufenthalte im Innenbereich, wie beispielsweise der Wahrnehmung des Personensorgerechts oder des Toilettengangs gilt die Testpflicht nicht.
Events
- Business Events (Sommerfeste, Teamevents, Tagungen) wie auch private Feiern finden statt und sind zulässig bis zu 5.000 Personen.
- Unser Hygienekonzept wird weiterhin eingehalten.
- Sofern die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.
- (Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.)
- Weitere Infos hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/