Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Golflocation CITYGOLF STUTTGART
1. Vertragsschluss
1.1 Nutzungsumfang
CITYGOLF STUTTGART gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung als Mitglied ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich. Tagesgäste erhalten eine Gastkarte welche sie ausweist.
1.2 Einschränkung Nutzungsrecht
CITYGOLF STUTTGART behält sich das Recht vor, die Nutzungszeiten für Veranstaltungen jederzeit zu ändern. Auch kann das Nutzungsrecht für einzelne Stunden und Tage für einen gewissen Zeitraum für Mitglieder nicht gelten. Wurde der Zeitraum der Nichtnutzung den Mitgliedern kommuniziert, besteht in keinerlei Hinsicht und zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Entschädigung.
1.3 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
1.4 Hausordnung
Die Nutzung der Anlage unterliegt der jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält Regelungen zur zulässigen Nutzung der Einrichtung und zur Wahrung der Rechte andere Mitglieder und Gäste. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied muss den Weisungen Folge leisten.
2. Nutzung der Anlage
2.1 Zugangsberechtigung
Das Mitglied kann innerhalb der regulären Öffnungszeiten die Anlage besuchen. Vor Benutzung muss das Mitglied sich am Empfang vorstellen und ausweisen. Beim ersten Besuch wird das Mitglied in der Datenbank erfasst und erhält einen personalisierten Mitgliedsausweis/Guthabenkarte.
2.2 Bargeldlose Zahlungen
CITYGOLF STUTTGART verfügt über ein bargeldloses Zahlungssystem. Alle Produkte und Dienstleistungen können vom Mitglied/Gastspieler darüber bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist eine Aufladung der Guthabenkarte. Das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten sowie Aufladung, Mindest- und Höchstbeitrag können von CTYGOLF STUTTGART festgelegt werden.
Ein Anspruch des Mitglieds auf Verrechnung des Guthabens mit Mitgliedsbeiträgen oder Auszahlung in Bar besteht nicht. Nach Kündigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch des Mitglieds auf Auszahlung möglicher Restbeträge auf der Guthabenkarte.
2.3 Nutzung der Parkplätze
Parkplätze die von CITYGOLF STUTTGART zur Verfügung gestellt werden, dürfen von sowohl Gästen als auch Mitgliedern ausschließlich während der Anwesenheit bei CITYGOLF STUTTGART genutzt werden. CITYGOLF STUTTGART behält sich bei über diese Zeit hinaus belegte Parkplätze das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1 Umgang mit dem Mitgliedsausweis
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Mitgliedsausweises zu sorgen und im Falle eines Verlustes, diesen unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion gesperrt.
3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft bei CITYGOLF STUTTGART ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch CITYGOLF STUTTGART bleibt unberührt.
3.3 Gebühren bei Ausstellung des Mitgliedsausweises
Bei Erstausstellung und jeder Neuausstellung des Mitgliedsausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4 Änderungen persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied CITYGOLF STUTTGART unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche CITYGOLF STUTTGART dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
4.1 Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nicht anderes vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das für den Mitgliedsausweis sowie die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2 Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.3 Zahlungsverzüge
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Rechnung fällig. CITYGOLF STUTTGART behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.4 Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Für das Mitglied fallen bei Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen weitere Kosten an.
5. Dauer der Mitgliedschaft
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder CITYGOLF STUTTGART unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 Monate. Die Kündigung der Mitgliedschaft unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber CITYGOLF STUTTGART muss schriftlich erfolgen.
6. Kündigung und Stilllegung der Mitgliedschaft
6.1 Stilllegung des Vertrages
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon berührt.
6.2 Kündigungen bei Umzug
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde welche mehr als 30 Kilometer zu CITYGOLF STUTTGART entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- erhoben.
7. Verhalten auf dem Gelände
Es ist nicht gestattet auf sämtlichen sportlich genutzten Flächen zu rauchen, sondern ausschließlich in den gekennzeichneten, erlaubten Raucherbereichen.
Die allgemeinen Platzregeln (vor Ort durch Aushang kund getan) sind für jeden Gast und jedes Mitglied verbindlich.
8. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. Datenverarbeitungsklausel
1. Das Mitglied willigt ein, dass die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Mitgliedschaft bei CITYGOLF STUTTGART GmbH, Wagrainstr. 136, 70378 Stuttgart erhoben werden, auf den Servern der CITYGOLF STUTTGART GmbH gespeichert werden.
2. Das Mitgliedch willigt ferner ein, dass CITYGOLF STUTTGART diese Daten zur Begründung, Durchführung und Abwicklung meiner Mitgliedschaft verwendet.
3. Das Mitglied willigt weiterhin ein, das Name, Geburtsdatum, vollständige Adresse (Basisdaten) zu Zwecken der Markforschung sowie zu individuellen Erstellung und Verwendung ausgewählter Informationen per E-Mail oder Post verwendet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft gegenüber CITYGOLF STUTTGART GmbH, Wagrainstr. 136, 70378 Stuttgart, widerrufen werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen dieser AGB
CITYGOLF STUTTGART ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn CITYGOLF STUTTGART auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist CITYGOLF STUTTGART berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen CITYGOLF STUTTGART aufrechnen.
10.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
(Stand 06/2014)
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Eventlocation CITYGOLF STUTTGART
- Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Räumlichkeiten im Rahmen von Veranstaltungen –
(nur im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CITYGOLF STUTTGART gültig)
1. Vertragsabschluss
Verträge zwischen CITYGOLF STUTTGART und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch CITYGOLF STUTTGART zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von CITYGOLF STUTTGART und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht und diesen wird ausdrücklich widersprochen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachte Bilder und Aufnahmen für Eigenwerbung sowie Print- und Online-Publikationen von CITYGOLF STUTTGART verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Dazu gehören insbesondere die Nennung des Unternehmens in der Referenzliste auf der Website (Nennung und Logoeinbindung), sowie die Veröffentlichung des Gästebuch-Eintrages.
2. Preise
Alle angegebenen Preise sind zzgl. 19% MwSt. zu betrachten. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der CITYGOLF STUTTGART. Die CITYGOLF STUTTGART ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von CITYGOLF STUTTGART sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von CITYGOLF STUTTGART in Rechnung gestellt.
3. Zahlung
CITYGOLF STUTTGART ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach Angebotsannahme in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus ist CITYGOLF STUTTGART berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Form einer Vorauszahlung zu fordern. Die Höhe und die Fälligkeit der Vorauszahlung ergeben sich aus den vertraglichen Unterlagen. Der Vertragspartner erhält eine Anzahlungsrechnung. Wird die Vorauszahlung nach Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt, ist CITYGOLF STUTTGART berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Schlussabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung und ist innerhalb 8 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist CITYGOLF STUTTGART berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins).
CITYGOLF STUTTGART ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes siehe §5.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und/oder Schlusszeiten, so kann CITYGOLF STUTTGART zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft gemäß § 315 BGB in Rechnung stellen, wenn die Verschiebung auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
4. Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl richtet sich nach den vertraglichen festgehaltenen Bedingungen.
Vier Wochen vor Veranstaltung muss die finale Teilnehmerzahl gemeldet werden, welche als Rechnungsgrundlage dient.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird um 10 % zur gebuchten Teilnehmerzahl akzeptiert. (Bei größeren Veränderungen können Preisanpassungen seitens CITYGOLF STUTTGART vorgenommen werden.).Personenreduzierungen nach dem Stichtag können nicht mehr berücksichtigt werden
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nach Absprache möglich.
5. Stornierung der Veranstaltung
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass CITYGOLF STUTTGART dies zu verantworten hat, behält CITYGOLF STUTTGART den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. CITYGOLF STUTTGART ist berechtigt, aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurückzutreten, wenn beispielsweise höhere Gewalt oder andere bei Vertragsabschluss nicht voraussehbare Beeinträchtigungen die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Die Nichtzahlung der Anzahlung ist ebenso ein Grund.
Wird der Vertrag durch den Vertragspartner gekündigt, so kann CITYGOLF STUTTGART für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die in Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden sind, sowie durch zusätzliche Leistungen Dritter entstandene Kosten trägt der Vertragspartner.
Bei einer Stornierung werden 50% des zu erwartenden Umsatzes als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Sollte der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden beträgt die Stornogebühr 80 %. Sollte die Stornierung so kurzfristig erfolgen, dass bereits weitere Kosten entstanden sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
6. Haftung
Die Haftung von CITYGOLF STUTTGART gegenüber Auftraggebern auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch CITYGOLF STUTTGART herbeigeführt wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen CITYGOLF STUTTGART und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von CITYGOLF STUTTGART grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Soweit CITYGOLF STUTTGART im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde CITYGOLF STUTTGART von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten von CITYGOLF STUTTGART gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
CITYGOLF STUTTGART übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde CITYGOLF STUTTGART von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern CITYGOLF STUTTGART gegenüber erhoben werden.
7. Vermittlungsleistung
CITYGOLF STUTTGART haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist CITYGOLF STUTTGART von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit CITYGOLF STUTTGART als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw.tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von CITYGOLF STUTTGART hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist CITYGOLF STUTTGART so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von CITYGOLF STUTTGART vermittelt worden. CITYGOLF STUTTGART hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.
8. Gewährleistung
Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind.
CITYGOLF STUTTGART steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. CITYGOLF STUTTGART ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen von CITYGOLF STUTTGART nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für CITYGOLF STUTTGART erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter
Schlechterfüllung des Vertrages durch CITYGOLF STUTTGART begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen CITYGOLF STUTTGART unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die CITYGOLF STUTTGART nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.